Kinderschutzkonzept

1. Präambel & Grundverständnis

Der SV Thenried e. V. sieht es als seine Aufgabe, Kinder und Jugendliche nicht nur sportlich, sondern auch in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung zu fördern. Werte wie Fairness, Teamgeist, Respekt und Verantwortung stehen im Zentrum unserer Jugendarbeit (vgl. § 2 Jugendordnung).

Kinderschutz bedeutet für uns:
Kinder und Jugendliche sollen sich sicher, wertgeschätzt und geschützt fühlen – auf dem Platz, im Vereinsheim, bei Ausflügen und in der digitalen Kommunikation.

Dieses Konzept schafft verbindliche Regeln und Orientierung für alle, die in der Jugendabteilung tätig sind – ob als Trainer, Jugendleitung, Betreuer oder Ehrenamtlicher.

 

2. Risikoanalyse im Vereinsalltag

Die Betreuung von Kindern und Jugendlichen im SV Thenried findet vor allem im Trainings- und Spielbetrieb, bei Turnieren, Ausflügen und Vereinsveranstaltungen statt. Dabei entstehen Situationen, in denen Nähe, Vertrauen und Abhängigkeit bestehen – diese benötigen besondere Aufmerksamkeit.

Beispiele für potenzielle Risikosituationen:

  • Unkontrollierte 1:1-Situationen (z. B. Heimfahrten, Einzelgespräche)
  • Umkleiden ohne Aufsicht
  • Übernachtungen bei Jugendcamps
  • Kommunikation über WhatsApp oder andere Messenger und soziale Medien
  • Gruppenchats ohne klare Moderation oder Grenzen (vgl. § 9 Jugendordnung)

Unsere Stärken:

  • Engagierte und erfahrene Trainer und Betreuer
  • Familiennahes Vereinsumfeld
  • Strukturiertes Jugendkonzept mit klaren Rollen (vgl. § 3 Jugendordnung)

 

3. Zuständigkeiten im Kinderschutz

Jugendleitung

Die Jugendleitung trägt die Verantwortung für die Umsetzung des Kinderschutzkonzepts (§ 3 Jugendordnung). Sie ist erster Ansprechpartner für Kinder, Eltern, Trainer und Vereinsführung bei Fragen zum Kinderschutz.

 

4. Führungszeugnisse nach § 72a SGB VIII

Alle ehrenamtlich tätigen Personen mit regelmäßigem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen (§ 6 Jugendordnung).

Betroffene Personengruppen:

  • Jugendleitung
  • Trainer & Co-Trainer
  • Betreuer bei Ausflügen, Veranstaltungen, Turnieren

Ablauf:

  • Vorlage alle 5 Jahre
  • Einsicht durch autorisierte Person im Verein (z. B. Jugendleitung, Vorstand, Schriftführer)
  • Keine Speicherung oder Weitergabe der Inhalte
  • Keine Tätigkeit im Kinder-/Jugendbereich bei Weigerung oder relevanten Einträgen

 

5. Verhaltenskodex & Ehrenkodex

Alle in der Jugendarbeit tätigen Personen kennen und verpflichten sich zur Einhaltung des Kinderschutzkonzepts (§ 6 Jugendordnung).

Grundsätze im Umgang mit Kindern und Jugendlichen:

  • Wertschätzung, Respekt und klare Kommunikation
  • Keine körperliche oder seelische Gewalt
  • Keine sexualisierte Sprache oder zweideutiges Verhalten
  • Kein Alleinsein mit Minderjährigen in geschlossenen Räumen
  • Keine privaten Nachrichten ohne elterliche Zustimmung
  • Keine eigenmächtigen Fahrten ohne Absprache mit Eltern (vgl. § 10 Jugendordnung)

 

6. Schulung & Aufklärung

Die Jugendleitung nimmt regelmäßig an Kinderschutz-Fortbildungen teil. Auch Trainer und Betreuer werden regelmäßig informiert und sensibilisiert (§ 3 Jugendordnung).

Ziele:

  • Erkennen von Warnsignalen
  • Handlungssicherheit bei Verdachtsfällen
  • Wissen um rechtliche Rahmenbedingungen

Neue Verantwortliche (Trainer, Betreuer, Funktionäre, etc.) erhalten bei Beginn ihrer Tätigkeit eine Einführung in das Schutzkonzept.

 

7. Kommunikation & Transparenz

Das Schutzkonzept wird für alle Beteiligten offen zugänglich gemacht:

  • Veröffentlichung auf sv-thenried.de
  • Aushang im Vereinsheim
  • Besprechung bei Elternabenden und Jugendversammlungen (§ 5 Jugendordnung)
  • Übergabe bei Aufnahme in den Verein als Handbuch, das Jugendordnung und Kinderschutzkonzept kombiniert (§ 4 Jugendordnung)

Ziel ist es, Kinder, Eltern und Betreuer frühzeitig aufzuklären und zu stärken.

 

8. Handlungsplan bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Ablauf bei einem Verdachtsfall:

  1. Wahrnehmen & Dokumentieren
    • Beobachtungen, Aussagen oder Hinweise ernst nehmen
    • Neutral dokumentieren: Datum, Situation, Beteiligte, Zitate
  2. Meldung an Jugendleitung oder entsprechende Ansprechperson
    • Keine Alleingänge oder Konfrontationen
  3. Einbeziehung externer Fachstellen (bei Bedarf)
    • Jugendamt, Fachberatungsstellen, Polizei, BLSV
  4. Information des Vorstands
    • Schutz der betroffenen Kinder steht über Vereinsinteressen
  5. Interne Maßnahmen
    • Ruhen der Tätigkeit bis zur Klärung möglich (§ 7 Jugendordnung)
    • Maßnahmen werden dokumentiert und vertraulich behandelt

 

9. Datenschutz & Medien

Der Schutz von Persönlichkeitsrechten wird bei allen Vereinsaktivitäten strikt eingehalten:

  • Fotos/Videos nur mit Einwilligung der Eltern (§ 9 Jugendordnung)
  • Datenverarbeitung nach DSGVO, keine Weitergabe ohne rechtliche Grundlage
  • Kommunikation in Chatgruppen dient rein organisatorischen Zwecken, Inhalte werden moderiert
  • Verstöße gegen Kommunikationsregeln (Beleidigungen, Mobbing etc.) haben Konsequenzen (§ 9, § 7 Jugendordnung)

 

10. Inkrafttreten & Weiterentwicklung

Dieses Schutzkonzept wurde am 2.11.2026 vom Vereinsausschuss des SV Thenried e. V. aktualisiert und beschlossen und ist für alle Mitglieder im Kinder- und Jugendbereich verbindlich.

Es wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Vorschläge von Jugendleitung, Jugendsprecher (falls gewählt) oder Mitgliedern der Jugendabteilung werden dabei einbezogen (§ 5 Jugendordnung).

 

Stand: November 2026
Webseite: www.sv-thenried.de
Kontakt: info@sv-thenried.de

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