Haus- und Platzordnung
§1 Geltungsbereich
Diese Haus- und Platzordnung gilt für alle Besucher, Mitglieder, Spieler, Trainer, Funktionäre sowie Gäste auf dem gesamten Gelände des SV Thenried e.V., einschließlich aller Sportanlagen, Gebäude und Parkflächen.
§2 Allgemeine Verhaltensregeln
- Respektvoller Umgang: Alle Personen auf dem Vereinsgelände sind verpflichtet, sich respektvoll, fair, hilfsbereit und sportlich zu verhalten.
- Weisungsbefugnis: Den Anweisungen des Vereinsvorstands, der Platzwarte, Trainer sowie beauftragter Personen ist jederzeit Folge zu leisten.
- Hausrecht: Der Verein übt das Hausrecht aus. Bei Verstößen gegen diese Ordnung kann ein Platzverweis durch den Vorstand ausgesprochen werden.
- Jugendschutz: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat höchste Priorität. Jeder Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ist dem Vereinsvorstand oder einer verantwortlichen Person umgehend zu melden.
- Verhalten bei Konflikten: Streitigkeiten und Auseinandersetzungen sind gewaltfrei und sachlich zu lösen. Bei Bedarf kann eine Vermittlung durch Vereinsverantwortliche erfolgen.
§3 Nutzung der Sportanlagen
- Zutritt nur mit Erlaubnis
Die Nutzung der Sportanlagen (inkl. beider Rasenplätze, Kabinen, Trainingsflächen usw.) ist ausschließlich zu den offiziellen Trainings- und Spielzeiten oder nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Vereinsvorstand oder die zuständigen Übungsleiter gestattet.
Eine eigenmächtige oder nicht abgestimmte Nutzung ist untersagt.
- Witterungsbedingte Sperrung
Bei ungünstigen Wetterbedingungen (z. B. starker Regen, Schnee, Frost, aufgeweichter Boden) dürfen die Rasenplätze nur nach Rücksprache mit dem Platzwart oder einer beauftragten Person betreten werden.
Der Verein behält sich vor, bei Bedarf einen oder beide Plätze bzw. Teilbereiche vorübergehend zu sperren. Verstöße können zu Nutzungseinschränkungen für die betroffenen Teams führen.
- Schonung der Rasenplätze
Die Rasenpflege und Instandhaltung der Plätze ist sehr teuer und aufwändig, darum sind (vor allem durch unsere Trainer folgende Punkte dringend umzusetzen:
- Beide Rasenplätze sind pfleglich zu behandeln.
- Warmlaufen, Koordinations- und Sprintübungen sind möglichst außerhalb der Hauptspielflächen durchzuführen.
- Die Trainingsflächen sollen gleichmäßig genutzt werden (z. B. durch regelmäßiges Versetzen der Tore oder ggf. der Übungen).
- Bei gleichzeitiger Nutzung durch mehrere Mannschaften ist auf eine faire Platzaufteilung und gegenseitige Rücksichtnahme zu achten.
- Grätschen und Übungen, die den Rasen bei Nässe besonders belasten, sind zu vermeiden.
- Torwarttraining ist hinter der Spielfläche (außerhalb des Platzes) durchzuführen.
- Trainingsmaterialien und Ausstattung
- Trainingsmaterialien (Bälle, Hütchen, Stangen, Tore etc.) sind sorgfältig zu behandeln.
- Nach dem Gebrauch sind diese vollständig und ordentlich an den vorgesehenen Plätzen im Geräteschuppen zu verstauen.
- Mobile Tore sind bei Benutzung gegen Umkippen zu sichern. Nach dem Training oder Spiel sind sie von der Spielfläche auf die dafür vorgesehenen Flächen zu transportieren.
- Die Tornetze der festen Tore sind nach jedem Training oder Spiel hochzuklappen, um sie vor Beschädigung durch den Mähroboter zu schützen.
- Beschädigtes Material ist unverzüglich dem Trainerteam oder dem Zuständigen für die Vereinsanlagen zu melden.
- Kabinen, Vereinsheim, Duschen und Sanitäreinrichtungen
- Kabinen und Duschräume sind nach der Nutzung in sauberem Zustand zu verlassen.
- Stollenschuhe dürfen in diesen Bereichen nicht getragen werden.
- Müll (z. B. Tapes, Verpackungen) ist zu entsorgen.
- Licht, Wasser und Heizungen (sofern separat regelbar) sind nach Verlassen auszuschalten.
- Flutlichtanlagen
- Die Flutlichtanlage darf nur von berechtigten Personen bedient werden.
- Sie ist nach Trainingsende oder Spielende unverzüglich auszuschalten.
- Defekte oder Störungen bitte sofort dem Vorstand melden.
- Zuschauerbereiche
- Zuschauer dürfen die Spielflächen der Rasenplätze nicht betreten.
- Sie haben sich in den dafür vorgesehenen Zonen aufzuhalten.
- Kinder sind von den Eltern oder Aufsichtspersonen zu beaufsichtigen und vom Spielfeldrand fernzuhalten.
- Kinderspielplatz
- Der Kinderspielplatz darf nur von Kindern bis zum Alter von 12 Jahren genutzt werden.
- Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr und unter Aufsicht einer erwachsenen Begleitperson.
- Der Spielplatz ist kein Abstellplatz für Fahrräder oder Sportgeräte. Genauso für mitgebrachte oder zuhause nicht mehr benötigte private Spielzeuge. Aus Haftungsgründen bitte nicht mitbringen.
- Hunde oder andere Tiere sind auf dem Spielplatz nicht erlaubt.
- Verschmutzungen oder Beschädigungen sind dem Verein umgehend zu melden.
- Aufsichtspflicht bei Kindern und Jugendlichen
- Kinder und Jugendliche dürfen die Sportanlagen nur unter Aufsicht nutzen.
- Während des Trainings sind die Trainer für die Aufsicht verantwortlich.
- Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder pünktlich vor und nach dem Training zu bringen bzw. abzuholen.
- Das unbeaufsichtigte Spielen auf den Rasenplätzen ist untersagt
§4 Ordnung und Sauberkeit
- Müllentsorgung: Abfälle sind ordnungsgemäß in den bereitgestellten Behältern zu entsorgen.
- Rauchen und Alkohol:
- Rauchen ist in allen geschlossenen Räumen sowie auf und an den Spielfeldern verboten.
- Auf Jugendschutz ist strikt zu achten – Alkohol darf nicht an Minderjährige abgegeben werden.
- Tiere:
- Das Mitführen von Tieren auf den Spielflächen und des Kinderspielplatzes ist untersagt.
- Auf dem übrigen Vereinsgelände sind Tiere stets an der Leine zu führen.
- Verunreinigungen sind vom Tierhalter unverzüglich zu beseitigen.
§5 Sicherheit und Haftung
- Eigenverantwortung: Jede Person betritt das Vereinsgelände auf eigene Gefahr.
- Haftungsausschluss: Der SV Thenried e.V. übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Anlagen oder durch Verstöße gegen diese Ordnung entstehen.
- Fahrzeuge:
- Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abgestellt werden.
- Feuerwehrzufahrten und Rettungswege sind freizuhalten.
- Gefährdungen: Jegliches Verhalten, das andere Personen gefährdet oder zu Beschädigungen von Anlagen und Einrichtungen führen kann, ist strikt untersagt.
- Erste Hilfe / Notfälle:
- Notfälle sind unverzüglich einem Vereinsverantwortlichen zu melden.
- Erste-Hilfe-Material, sowie ein Defibrilator befindet sich im Vereinsheim bzw. dessen Anbau.
§6 Verstöße
- Bei Verstößen gegen diese Ordnung können Platz- oder Hausverweise ausgesprochen werden.
- Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße können mit einem zeitlich befristeten oder dauerhaften Platzverbot geahndet werden.
- Über disziplinarische Maßnahmen entscheidet der Vereinsvorstand.
- Bei strafrechtlich relevanten Vorfällen behält sich der Verein die Einleitung rechtlicher Schritte vor.
§7 Datenschutz und Foto-/Videoaufnahmen
- Im Rahmen von Vereinsveranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen zu Vereinszwecken (z. B. für Homepage, Vereinszeitung, Social Media) gemacht werden.
- Personen, die nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, werden gebeten, dies rechtzeitig dem Veranstalter oder Fotografen mitzuteilen.
- Es gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß DSGVO. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung des Vereins nachzulesen.
§8 Inkrafttreten
Diese Haus- und Platzordnung wurde am 2.11.2026 vom Vereinsausschuss des SV Thenried e. V. aktualisiert und beschlossen und ist für alle Spieler, Trainer, Funktionäre, Mitglieder, Zuschauer, Gäste, Schiedsrichter sowie sonstige Nutzer und Besucher der Sportanlage verbindlich.
Stand: November 2026
Webseite: www.sv-thenried.de
Kontakt: info@sv-thenried.de