Jugendordnung
Präambel
Der SV Thenried e. V. fördert Kinder und Jugendliche nicht nur sportlich, sondern auch in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Werte wie Fairness, Teamgeist, Respekt und Verantwortung stehen im Mittelpunkt unserer Jugendarbeit. Die Jugendordnung schafft verbindliche Rahmenbedingungen für das Miteinander, die Organisation und das Verhalten in der Jugendabteilung.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Jugendordnung gilt für alle Mitglieder der Jugendabteilung des SV Thenried, insbesondere Kinder und Jugendliche sowie deren Betreuer, Trainer und Funktionsträger.
- Als Jugendliche gelten alle Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (vgl. Satzung).
- Sie ergänzt die Satzung des Vereins und konkretisiert sie für den Bereich der Jugendarbeit
§ 2 Ziele der Jugendarbeit
Die Vereinsjugend verfolgt folgende Ziele:
Sportliche Förderung
- Fußballerische Ausbildung und altersgerechte sportliche Entwicklung.
- Freude am Spiel und an Bewegung im Team.
Soziale und persönliche Entwicklung
- Förderung von Teamgeist, Toleranz, Fairness und gegenseitigem Respekt.
- Übernahme von Verantwortung (z. B. für Mitspieler, das Team, den Verein).
- Unterstützung bei schulischen oder persönlichen Herausforderungen.
- Förderung sozialer Kompetenzen und Konfliktfähigkeit.
Gemeinschaft und Ehrenamt
- Heranführung an ehrenamtliches Engagement und Mitwirkung im Vereinsleben.
- Entwicklung eines Zugehörigkeitsgefühls zum Verein.
§ 3 Struktur und Aufgaben
- Jugendleitung
Die Jugendleitung verantwortet die organisatorische, pädagogische und sportliche Leitung der Jugendabteilung. Sie ist Ansprechpartner für Kinder, Jugendliche, Eltern, Trainer und andere Verantwortliche des Vereins. - Trainer
- Gestalten das Training unter pädagogischen, sportlichen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten.
- Fördern Fairness, Disziplin und respektvollen Umgang.
- Binden bei Bedarf die Eltern in Entwicklungsgespräche ein.
- Eltern / Erziehungsberechtigte
- Unterstützen ihre Kinder aktiv, respektieren aber die Zuständigkeiten des Vereins.
- Kooperieren mit Trainern und Jugendleitung.
- Achten auf regelmäßige Teilnahme und gesundheitliche Eignung ihrer Kinder
- Jugendversammlung
- Zur Förderung der Mitbestimmung kann einmal jährlich eine Jugendversammlung einberufen werden.
- Stimmberechtigt sind alle Jugendmitglieder ab dem vollendeten 10. Lebensjahr.
- In der Versammlung werden wichtige Themen der Jugendabteilung besprochen und ggf. ein Jugendsprecher gewählt.
- Die Versammlung wird von der Jugendleitung organisiert und moderiert.
- Jugendsprecher
- Die Jugendversammlung kann bei Bedarf einen Jugendsprecher / eine Jugendsprecherin wählen.
- Er ist der direkte Ansprechpartner auf Augenhöhe für die jungen Spielerinnen und Spieler und vermittelt zwischen ihnen, der Jugendleitung/dem Jugendwart und dem Vorstand.
- Interessenvertretung: Er bringt Wünsche, Bedürfnisse, Ideen, aber auch Sorgen, Probleme oder Konflikte der Jugendlichen in die Sitzungen der Jugendabteilung oder des Vereinsvorstands ein.
§ 4 Mitgliedschaft & Aufnahme
- Die Aufnahme in die Jugendabteilung erfolgt durch den üblichen Vereinsaufnahmeantrag. Minderjährige benötigen die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (vgl. Satzung).
- Es gilt die jeweils gültige Beitragsordnung des Vereins. Ein gesonderter Jugendbeitrag kann bei Bedarf erhoben werden.
- Bei ausbleibender Beitragszahlung kann es zu Einschränkungen im Trainings- und Spielbetrieb kommen.
§ 5 Rechte und Pflichten der Jugendmitglieder
Rechte:
- Anspruch auf alters- und leistungsgerechtes Training und Betreuung.
- Teilnahme an Trainings- und Spielangeboten.
- Gleichbehandlung unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Leistung.
Pflichten:
- Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit bei Trainings- und Spielterminen.
- Einhaltung der geltenden Regeln des Vereins, Platz- und Ordnungsvorschriften.
- Achtung gegenüber Mitspielern, Trainern, Gegnern und Schiedsrichtern.
- Sorgsamer Umgang mit Vereinsmaterialien und -geräten, sowie der Vereinsanlage (Vereinsheim, Kabine, Fußballplätze, Kinderspielplatz, Außenanlagen etc.).
- Kein Einsatz bei Krankheit oder Verletzung ohne Rücksprache mit Trainer und Eltern
§ 6 Kinderschutz und Ehrenkodex
- Der SV Thenried e. V. verpflichtet sich zum aktiven Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Diskriminierung und sexualisierter Gewalt.
- Alle ehrenamtlich und hauptamtlich tätigen Personen in der Jugendarbeit sind verpflichtet, sich mit den Kinderschutzrichtlinien vertraut zu machen und diese einzuhalten.
- Der Verein kann zur Umsetzung des Schutzkonzepts die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangen sowie die Unterzeichnung eines Ehrenkodexes für Mitarbeitende im Kinder- und Jugendbereich.
§ 7 Disziplin / Sanktionen
- Disziplinarische Maßnahmen können bei folgenden Vergehen notwendig sein: z. B. unentschuldigtes Fernbleiben, wiederholtes Fehlverhalten, respektloses oder gewalttätiges Verhalten.
- Sanktionen erfolgen gestaffelt:
- Mündliche Verwarnung
- Zeitlich begrenzter Ausschluss vom Training oder Spielbetrieb
- Ausschluss aus der Jugendabteilung oder dem Verein (nur im Extremfall)
- Vor jeder Sanktion findet ein klärendes Gespräch zwischen Jugendleitung, Trainer, Betroffenen und ggf. den Eltern statt.
- Alle Maßnahmen sind zu dokumentieren und vertraulich zu behandeln
§ 8 Gesundheit, Sicherheit, Versicherung
- Die Unfall- und Haftpflichtversicherung des Vereins bzw. Bayerischen Landes-Sportverband e.V. (BLSV) gilt für den Trainings- und Spielbetrieb.
- Trainer achten auf gesundheitsförderliche Maßnahmen wie Aufwärmen und Cool-Down.
- Bei Turnieren und Auswärtsfahrten gelten die Regelungen des Veranstalters sowie die gesetzlichen Betreuungsstandards.
§ 9 Umgang mit Medien, Datenschutz und Kommunikation
- Fotos oder Videos von Kindern und Jugendlichen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten aufgenommen und veröffentlicht werden.
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Vereinsarbeit und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO, BDSG). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne Einwilligung, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung.
- Einverständniserklärungen zur Datenverarbeitung (z. B. für Fotos, Kontaktaufnahme, Fahrgemeinschaften etc.) werden bei Aufnahme eingeholt und dokumentiert.
- Die Kommunikation innerhalb der Jugendabteilung soll respektvoll, gewaltfrei und frei von Diskriminierung sein – insbesondere auch in sozialen Medien. Mobbing, Beleidigungen oder das Teilen unangemessener Inhalte sind untersagt
- Gruppen-Chats (z. B. WhatsApp, Signal) im Vereinskontext sollen nur zu organisatorischen Zwecken genutzt werden. Beleidigungen, Ausgrenzung oder unangemessene Inhalte werden nicht toleriert und können zu Konsequenzen führen.
§ 10 Veranstaltungen und Ausflüge
- Teilnahme an Vereinsveranstaltungen und Ausflügen erfolgt auf freiwilliger Basis, soweit nichts anders vereinbart.
- Eltern / Erziehungsberechtigte werden rechtzeitig über Ziel, Ablauf, Kosten und Transport informiert.
- Während Ausflügen gelten besondere Verhaltensregeln. Anweisungen der Betreuer sind zu befolgen.
- Fahrgemeinschaften werden eigenverantwortlich durch Eltern organisiert. Der Verein übernimmt hierfür keine Haftung, es sei denn, es handelt sich um offizielle Vereinsfahrten.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Jugendordnung wurde am 2.11.2026 vom Vereinsausschuss des SV Thenried e. V. aktualisiert und beschlossen und ist für alle Mitglieder im Kinder- und Jugendbereich, sowie Eltern verbindlich.
Es wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Vorschläge von Jugendleitung, Jugendsprecher (falls gewählt) oder Mitgliedern der Jugendabteilung werden dabei einbezogen.
Stand: November 2026
Webseite: www.sv-thenried.de
Kontakt: info@sv-thenried.de